Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dohm Metallbau GmbH
Vellinghauser Str. 47
44289 Dortmund
Für Ihr gutes Geld und meine ordentliche Arbeit sind ein paar Regeln von beiderseitigem Interesse (Allgemeine Geschäftsbedingungen):
1. Vertragsgrundlage
Grundlage für auszuführende Arbeiten sind die nachfolgenden Bedingungen.
2. Angebotsdauer
Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage halten wir uns maximal 2 Wochen an das Angebot gebunden. Es sei denn, in dem Angebot ist schriftlich eine andere Angebotsdauer aufgeführt.
3. Angebotskosten
Angebote für Reparatur- oder Versicherungsfälle werden mit 10 % des Angebotsbetrages berechnet und im Auftragsfall mit der Schlussrechnung vergütet. Sonstige Angebote sind kostenlos und unverbindlich.
4. Montage
Wenn nicht anders angegeben, enthält das Angebot die Montage. Evtl. Elektroanschlüsse bauseits durch Elektrofachmann.
5. Korrosionsschutz
Wenn nicht anders angegeben, werden Stahlteile im Außenbereich feuerverzinkt geliefert, Schweißstellen, Ausbesserungen oder Änderungen werden gesäubert und 2-mal mit Zinkhaftfarbe grundiert. Evtl. erforderliche, weitere Behandlung durch den Auftraggeber. Bitte um Beachtung, dass eine Feuerverzinkung ein Korrosionsschutz ist und keine Ansprüche an die Oberflächenqualität stellt. Unter Umständen kann es sein, dass die Oberfläche glänzt oder aber matt ist. Schweißstellen, die vor der Verzinkung glatt geschliffen wurden, können mehr Zink annehmen als das übrige Material. Diese Stellen können gegen Extraberechnung eben geschliffen werden. Pickel und Tropfnasen werden selbstverständlich entfernt. Stahlteile im Innenbereich werden grundiert geliefert (Schlosserqualität!), evtl. Nachbessern oder Schleifen bauseits.
6. Bewegliche Teile
Grundsätzlich müssen bewegliche Teile, wie Schlösser, Bänder, Scharniere, Rollen, usw. mind. alle 3 Monate gut geölt oder gefettet werden. Hierbei ist ein zugelassenes Öl oder Fett zu verwenden, Margarine oder ähnliche Lebensmittel verharzen und sind daher nicht zu verwenden. Schließzylinder sind mit Graphitpulver mäßig zu behandeln.
7. Statik und Genehmigungen
Die angebotene Leistung enthält keine statische Berechnung. Gegen Extrahonorierung kann eine Statik beigebracht werden. Bauanträge und/ oder erforderliche Genehmigungen sind Angelegenheit der Bauherrschaft.
8. Nebenarbeiten
Sämtliche Nebenarbeiten (z. B. Bodenaushub, Betonier-, Maurer-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten) sind nicht im Angebot enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten. Evtl. Beschädigungen bei der Demontage alter Bauteile sind nicht immer zu vermeiden und müssen durch den Auftraggeber beseitigt werden.
9. Entsorgung
Unseren Arbeitsplatz verlassen wir grundsätzlich besenrein. Wenn nicht anders vereinbart, müssen Kehricht, Müll, Bodenaushub, demontierte Bauteile, usw. bauseits entsorgt werden.
10. Abnahme und Gefahrübergang
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird, und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggeber übergeben hat. Das Objekt ist nach Fertigstellung der Leistungen abzunehmen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen.
11. Mängelansprüche
11.1 Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ohne vorherige gegenseitige Vereinbarung nicht statthaft.
11.2 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei Nachbestellungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß soweit sie zumutbar sind und keine Wertverschlechterung darstellen.
11.3 Bei Anfall von Schneid-, Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf etwaige Gefahren (z. B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) aufmerksam zu machen und alle Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw.) zu treffen.
11.4 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch den Unternehmer beruhen, sind sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Fehlen der vertraglich vorausgesetzten Eignung, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PrdHG) bleiben ebenso unberührt wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
12. Gewährleistung
5 Jahre. Für Zukaufteile, wie Elektroantriebe, Schlösser, Scharniere, Türschließer oder sonstige Baubeschläge und bewegliche Teile gilt die gesetzliche Gewährleistungszeit. Keine Garantie für fachfremde Arbeiten, wie Maler-, Maurer-, Tischler-, usw. Arbeiten, es sei denn, Sie werden in unserem Auftrag von einem Fachhandwerker ausgeführt, dann gilt Satz 1.
13. Urheberrecht
Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen, Fotos, Vorschläge und dergleichen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden, insbesondere nicht dem Mitbewerber zur weiteren Angebotseinholung. Zuwiderhandlungen werde ich unnachgiebig verfolgen.
14. Zahlung
40% des Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung, bzw. Freigabe der Zeichnungen.Weitere Abschlagszahlungen können je nach Baufortschritt bis zu 90% der Auftragssumme gestellt werden. Die restlichen 10% bei mängelfreier Abnahme. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnunssstellung rein netto Kasse. Durch das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" befinden Sie sich nach Ablauf der Frist auch ohne Mahnung in Verzug.
15. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz fällig, zzgl. anfallender Mahnkosten.
16. verlängerter Eigentumsvorbehalt
Bis zur restlosen Zahlung gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, auch im eingebauten Zustand.
16.1 Gelieferte Gegenstände (Vorbehaltsgegenstände) bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche Eigentum des Auftragnehmers.
16.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten
16.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
16.4 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.
16.5 Werden die Vorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherheitshypothek, an den Auftragnehmer ab.
16.6 Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Übersteigt der Wert für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten seine Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
16.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der gelieferten Gegenstände nach Mahnung und Rücktrittserklärung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Hat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so hat der Auftragnehmer die Gegenstände zurückzugeben.
17. Auftrag
Aufträge nach meinem Angebot müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen und bedürfen meiner Annahme. Mündliche Aufträge werden nur nach meiner schriftlichen Bestätigung durchgeführt. Evtl. Änderungen bedürfen meiner schriftlichen Zustimmung.
18. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
19. Streitschlichtung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.